beginnt eine ca. 20 minütige Heilhypnose Sitzung mit kurzer Nachbesprechung.
Jede Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Vorgespräch von bis zu 60 Minuten.
Dazu gehört eine kurze Anamnese, allgemeine Informationen und Aufklärung über die Möglichkeiten und Wirkweisen der Hypnose, sowie die individuelle Festlegung Ihrer Ziele, bzw. Motivationen und die Beantwortung offener Fragen.
In Verbindung mit den Potentialen der Hypnose- und Gesprächstherapie kann ich Klienten dabei helfen, private oder berufliche Probleme zu lösen.
Wenn wir in der Zeit keinen Rapport ( guten Kontakt ) aufbauen können, besteht jederzeit die Möglichkeit die Sitzung selbst zu beenden. Es entstehen dann auch keine Kosten.
inkl. einer Aufnahme der Hypnosesitzung in Spitzenqualität.
Vergünstigungen sind für Studenten und Arbeitslose sowie für Folgebehandlungen möglich!
Die Leistung ist von der USt. nach § 4 Nr. 14 UStG befreit.
Vorgespräch mit Zielvorgaben und Hypnose: ca. 90 bis 100 Minuten.
Ein Vorgespräch mit individueller Auftragsklärung und Zielfindung , das länger als 45 Minuten dauert, erlaube ich mir mit 25,-€ zu berechnen!
Wochentags zwischen 10-13h und 15-19h.
Wird der vereinbarte Termin nicht eingehalten oder wird nicht ein Tag vorher abgesagt, behalte ich mir es vor eine gewisse Ausfallgebühr zu berechnen!
Die Gesamtzahl der Hypnose Sitzungen ist abhängig von Ihrer persönlichen Problemstellung. Es gibt Probleme, die sich in ganz wenigen Sitzungen lösen lassen und andere, welche etwas mehr Sitzungen brauchen. Generell wirkt eine Hypnosetherapie oft viel schneller als eine Verhaltenstherapie.
Keine elektronische Datenspeicherung! Keine Weitergabe oder Verfügbarkeit der Informationen und Inhalte an Kranken- und Lebensversicherungen, Arbeitgeber und Behörden
Flexible Termingestaltung und Dauer der Sitzungen.
Kurzfristige Vergabe von Terminen, meist innerhalb einer Woche!
Anwendung moderner und effektiver Therapieverfahren, die von Krankenkassen nicht übernommen werden.
Eine Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen ist jedoch i.d.R. möglich.
Auch der Arbeitgeber darf jährlich einen Betrag von bis zu EUR 500,- zu gesundheitsfördernden Leistungen, wie z.B. für Stressreduktion und Rauchentwöhnung, steuerfrei zuschießen. Manche Krankenkassen zahlen auch gelegentlich Zuschüsse bei erfolgreicher Rauchentwöhnung oder Gewichtsreduktion!
Inwieweit private Krankenkassen oder andere Zusatzversicherungen Heilpraktikerleistungen erstatten ist zu erfragen.
In jedem Falle ist mein Klient bei einer Behandlung zur Kostenübernahme verpflichtet, unabhängig davon, ob die Krankenkasse einen Teil oder die vollständigen Kosten übernimmt.
Meine Leistung ist nach der Sitzung in bar oder mit EC-Karte zu entrichten.